Gesuchsformular

Stiftungszweck

Es werden keine natürlichen Personen unterstützt.
Die Stiftung begünstigt Organisationen, die gemäss ihrem Zweck ihren anvisierten Personenkreis direkt unterstützen oder sehr nahe betreuen. Deren Organe sollen, wenn immer möglich, dem Stiftungsrat bekannt sein. Von grosser Wichtigkeit ist der lokale Bezug, international tätige Organisationen werden nicht berücksichtigt.

Wenige grosse Beiträge sind einer Vielzahl von kleinen Zuwendungen vorzuziehen. Deshalb ist ein aussagekräftiges Dossier für die Beurteilung des Gesuches unerlässlich.

Unterstützungen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, werden als Programme über die ganze Periode beschlossen.

Gesuche, die den Anforderungen entsprechen, werden spätestens bis zu nächsten regulären Stiftungsratssitzung (Frühjahr oder Herbst) geprüft und behandelt. Unklare und unvollständige Gesuche werden erst nach Vervollständigung behandelt.

Gesuche aus dem Ausland werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt.

Gesuche an Hilfsprojekte, die bereits von namhaften schweizerischen Hilfsorganisationen bearbeitet werden, unterstützen wir nicht

Der Stiftungsrat bleibt in der Entscheidung der Zuwendungen frei. Mit der Zusage einer Zuwendung wird mit der begünstigten Organisation ein Zeitpunkt der Berichterstattung über die effektive Verwendung des Betrages vereinbart.

Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, vor dem Einreichen einer umfangreichen Dokumentation, per E-Mail anzufragen, ob ein Gesuch gemäss unserem Stiftungszweck und den Förderrichtlinien berücksichtigt werden kann.

Gesuchsformular

Es werden grundsätzlich keine Zuwendungen an Privatpersonen ausgerichtet. Aus organisatorischen Gründen ist es der Stiftung nicht möglich, auf Gesuche von Privatpersonen einzugehen oder darüber Korrespondenz zu führen. Wir bitten deshalb darum, entsprechende Anfragen zu unterlassen.